Anwaltskanzlei
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René Jentzsch

 

 

René Jentzsch

Rechtsanwalt

 

ð ist Fachanwalt für Strafrecht und übernimmt in diesem Rahmen die Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen

 

Darüber hinaus bearbeitet er überwiegend die Fälle auf den Gebieten

 

ð Zivilrecht, einschließlich dem Werk-und allgemeinen Vertragsrecht, Durchsetzung von Ansprüchen, Abwehrunberechtigter Forderungen

 

ð Verkehrsrecht, insbesondere Unfallschadensregulierung und Verkehrsordnungswidrigkeiten

 

ð Familienrecht, einschließlich Scheidung, Sorge- u. Umgangsrecht, Unterhalt, vermögensrechtliche Auseinandersetzung, Erbrecht

 

ð Arbeits- und Sozialrecht, einschließlich ALG II (Harz 4)

 


Weiterführender Link zum Thema Sozialrecht:   https://www.hartz4.org   




zugelassen am LG Cottbus

zugl. Fachanwalt für Strafrecht

vertretungsbefugt an allen Amts-, Land- u. Oberlandesgerichten

 

 

 

 

1971 geboren

 2 Kinder

 

1991-1996 Studium an der FU Berlin

1996-1998 Referendariat beim KG Berlin

ab 1999 angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei

Theodor Korb (seit 2007 im Ruhestand)

 

2007 Übernahme im eigenen Namen