René Jentzsch
Rechtsanwalt
ð ist Fachanwalt für Strafrecht und übernimmt in diesem Rahmen die Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen
Darüber hinaus bearbeitet er überwiegend die Fälle auf den Gebieten
ð Zivilrecht, einschließlich dem Werk-und allgemeinen Vertragsrecht, Durchsetzung von Ansprüchen, Abwehrunberechtigter Forderungen
ð Verkehrsrecht, insbesondere Unfallschadensregulierung und Verkehrsordnungswidrigkeiten
ð Familienrecht, einschließlich Scheidung, Sorge- u. Umgangsrecht, Unterhalt, vermögensrechtliche Auseinandersetzung, Erbrecht
ð Arbeits- und Sozialrecht, einschließlich ALG II (Harz 4)
Weiterführender Link zum Thema Sozialrecht: https://www.hartz4.org
zugelassen am LG Cottbus
zugl. Fachanwalt für Strafrecht
vertretungsbefugt an allen Amts-, Land- u. Oberlandesgerichten
1971 geboren
2 Kinder
1991-1996 Studium an der FU Berlin
1996-1998 Referendariat beim KG Berlin
ab 1999 angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei
Theodor Korb (seit 2007 im Ruhestand)
2007 Übernahme im eigenen Namen